Rundschreiben des Prüfungsausschusses vom 17.03.2010

Liebe Studierende,

die aktuelle Fassung der Fachprüfungsordnung (FPO) im Bachelor Informatik sieht vor, dass für den Schwerpunkt eine einzige mündliche Prüfung abgelegt werden soll. Unser Modulhandbuch bündelt dazu mehrere Vorlesungen zu neuen Schwerpunktmodulen. Nun ist es so, dass einige Studierende bereits Prüfungen in Teilen ihres Schwerpunkts abgelegt haben und insofern eigentlich nicht mehr nach der neuen Fassung der FPO studieren können.

Da die neue FPO aber Studierenden viele Vorteile einräumt, die wir gerne allen momentan Studierenden zugute kommen lassen wollen, haben wir nun mit dem Prüfungsamt vereinbart, dass alle Studierenden nach der neuen FPO geprüft werden; es sei denn, dass die Studierenden auf Antrag dieser Vorgehensweise widersprechen.

Die Anwendung der neuen FPO gilt ab sofort auch dann, wenn bereits Teile des Schwerpunkts geprüft wurden. In diesem Falle wird der Schwerpunkt nach den Regelungen der alten FPO abgeschlossen, für das Ablegen aller anderen Leistungen gilt jedoch bereits die neue FPO. Einige Studierende haben hierfür Anträge gestellt, die ich hiermit positiv bescheinige. Studierende, die noch keine Anträge gestellt haben, brauchen dies nicht mehr zu machen.

Wer zu diesem Zeitpunkt allerdings noch keine Teile des Schwerpunkts geprüft hat, muss die neuen Schwerpunktmodule prüfen lassen, oder wird ansonsten \u2013 auf Antrag, sofern er zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen FBPO bereits eingeschrieben war \u2013 nach der alten FPO geprüft werden.

Bitte beachten Sie diese Übergangsregelung, um Nachteile für Sie zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,

Klaus Schneider