Rundschreiben des Prüfungsausschusses vom 14.04.2008
Liebe Lehrende, liebe Studierende,
es kommt immer wieder vor, dass es bezgl. der Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen zu Problemen kommt. Um künftig derartige Probleme möglichst zu vermeiden, hat der Prüfungsausschuss zusammen mit dem Prüfungsamt eine Vorgehensweise erarbeitet, die ab diesem Semester umgesetzt werden sollte. Zusammenfassend sind dabei folgende Punkte zu beachten:
Freundliche Grüße,
Klaus Schneider
es kommt immer wieder vor, dass es bezgl. der Zulassungsvoraussetzungen zu Prüfungen zu Problemen kommt. Um künftig derartige Probleme möglichst zu vermeiden, hat der Prüfungsausschuss zusammen mit dem Prüfungsamt eine Vorgehensweise erarbeitet, die ab diesem Semester umgesetzt werden sollte. Zusammenfassend sind dabei folgende Punkte zu beachten:
- Zulassungsvoraussetzungen sind im Modulhandbuch geregelt und müssen ggf. von der Dozentin bzw. dem Dozenten in den ersten beiden Wochen des Semesters konkretisiert werden.
- Einmal erworbene Zulassungsvoraussetzungen verfallen nicht, egal wann oder bei welcher Dozentin oder welchem Dozenten sie erworben worden sind.
- Erwerben Studierende Zulassungsvoraussetzungen, legen in demselben Semester aber keine Prüfung ab, so sind den Studierenden hierfür Scheine in Papierform auszustellen. Es liegt in der Verantwortung der Studierenden, sich diese Scheine möglichst umgehend (in demselben Semester) zu beschaffen.
- Das zentrale Prüfungsamt nimmt Anmeldungen ohne Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen entgegen. Diese Überprüfung wird durch die Dozenten durchgeführt. Dazu müssen die Dozentinnen und Dozenten folgende Fälle unterscheiden:
- Studierende, die eine Wiederholungsprüfung ablegen, haben
aufgrund früherer Prüfungen die Zulassungsvoraussetzungen. Ob eine
Wiederholungsprüfung abgelegt wird, ist auf der Liste der angemeldeten
Studierenden ersichtlich.
 
- Studierende, die zum ersten Mal an der Prüfung teilnehmen
und im aktuellen Semester die Zulassungsvoraussetzung erworben haben:
Aufgrund der selbst vergebenen Zulassungsvoraussetzungen weiß 
die Dozentin bzw. der Dozent, ob die Zulassungsvoraussetzung vorliegt.
 
- Studierende, die zum ersten Mal an der Prüfung teilnehmen, aber in früheren Semestern die Zulassungsvoraussetzung erworben haben: Diese Studierenden müssen einen Schein vorlegen. Ich empfehle diese Überprüfung nicht während, sondern rechtzeitig (mind. eine Woche) vor der Klausur durchzuführen, da die Gefahr groß ist, dass die Scheine bei der Klausur vergessen werden.
- Anmeldungen zu Prüfungen ohne Zulassungsvoraussetzungen können von den Dozentinnen und Dozenten im Prüfungsverwaltungssystem invalidiert werden.
- Falls sich das Vorliegen von Zulassungsvoraussetzungen vor einer Klausur nicht zweifelsfrei klären läßt, empfehle ich den Dozentinnen und Dozenten, dass sie die Kandidaten erst einmal mitschreiben lassen. Vor der Korrektur sollte der Sachverhalt jedoch geklärt werden.
- Sollten Studierende triftige Gründe
nachweisen können, die den Erwerb von Zulassungsvoraussetzungen nicht
erlaubt haben, so sollten die Dozentinnen und Dozenten nach alternativen Möglichkeiten
suchen, um den Studierenden die Chance zu geben, die
Zulassungsvoraussetzungen noch zu erwerden.
 
- Ein weiteres Problem stellen noch 
 Studierende dar, die keine
Zulassungsvoraussetzungen haben, aber
aufgrund von Fristen der Prüfungsordnung zur Prüfung gezwungen sind.
Ohne Zulassungsvoraussetzungen können diese nicht an der Prüfung
teilnehmen und verlieren damit u.U. einen Prüfungsversuch oder gar den
Prüfungsanspruch.
 
Freundliche Grüße,
Klaus Schneider